Internistische Hausarztpraxis
Dr. med. Raphael Beck
Facharzt für Innere Medizin
Am Grundweg 10, 64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon: 06257 811 50
Fax: 06257 810 78
Wir können keine neuen Patienten mehr aufnehmen. Hintergründe zum Zustand der ambulanten Versorgungsstrukturen finden sie z.B. unter https://praxenkollaps.de/
Informationen zur Grippe, Corona und RSV Impfung
Ab Anfang Oktober werden wir wieder Grippe und Coronaimpfstoffe erhalten. Der RSV Impfstoff ist vermutlich erst ab Ende Oktober Kassenleistung.
Eine gleichzeitige Impfung von Grippe und Coronaimpfstoffen ist unkompliziert möglich. Einen Kombinationsimpfstoff gibt es nicht.
Wir impfen analog der aktuellen STIKO Empfehlungen:
RSV: Die STIKO empfiehlt Erwachsenen über 75 Jahre und Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben aktuell eine EINMALIGE Impfung gegen das RS-Virus.
GRIPPE: Die STIKO empfiehlt Patienten ab 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen eine jährliche Grippe-Impfung
CORONA: Die STIKO empfiehlt die Corona-Auffrischungsimpfung in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion für
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Menschen ab 60
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Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen
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medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
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Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten
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alle ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grundkrankheiten, z.B. Immundefizienz mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
Gesunden Erwachsenen unter 60 und Schwangeren wird derzeit keine weitere Corona- Auffrischungsimpfung empfohlen
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage nicht alle Impfungen kurzfristig durchführen können. Der praxisinterne Aufwand für die Koordination der Coronaimpfung ist enorm und wird durch die Tatsache, dass wir die Impfungen leider wieder nur im Sechserpack erhalten weiter erschwert.
Falls Sie die Möglichkeit haben, sich an anderer Stelle impfen zu lassen nehmen Sie dieses Angebot gerne war und lassen sich von unserer Warteliste streichen.
Informationen zur elektronischen Patientenakte
Liebe Patientinnen und Patienten,
Sie haben sicherlich schon erfahren, dass die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden soll, die auf Servern privater Firmen im Auftrag der Krankenkassen zentral gespeichert wird. Vielleicht haben Sie auch bereits Informationen von Ihrer Krankenkasse dazuerhalten. In der ePA sollen künftig alle bei Ihrer Behandlung anfallenden Daten, sei es in
niedergelassenen Praxen, im Krankenhaus oder bei der Physiotherapie, gespeichert werden.Selbstverständlich befürworten wir eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, wenndadurch der Datenaustausch im Gesundheitswesen für alle Beteiligten verbessert wird. Wir haben aber noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung zum aktuellen Zeitpunkt – aus folgenden Gründen:
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Gestörte Praxisabläufe: Bisher wurde die ePA in keiner Weise im Praxisalltag ausreichend´getestet. Es ist zu befürchten, dass es wieder einmal zu erheblichen Verzögerungen derPraxisabläufe kommen wird. Dadurch würden wir wertvolle Behandlungszeit verlieren, die ohnehin schon knapp bemessen ist.
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Datensicherheit gefährdet: Die Gesundheitsdaten aller Patientinnen und Patienten sollen zentral gespeichert werden. Wie allgemein bekannt, werden immer wieder sensible Daten gehackt. Und: Es ist leicht möglich, aus vielen pseudonymisierten Daten doch auf die jeweilige Person zu schließen, sodass eigene Gesundheitsdaten öffentlich werden können. Zur Erläuterung: Bei der neue ePA geht es nicht um die gängigen Arztbriefe und Befunde,die wir mit Arztpraxen austauschen, sondern um eine dauerhafte Speicherung Ihrer gesamten Gesundheitsdaten auf externen Servern.
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Zugriff auf Gesundheitsdaten: Im Gesetz, das die ePA regelt, ist vorgesehen, dass auf Ihre Gesundheitsdaten von Dritten zugegriffen werden kann. Dies können beispielsweise Forschungseinrichtungen oder auch Firmen sein. Dieser Zugriff auf Ihre Gesundheitsdatenist dann nicht nur in Deutschland, sondern auch international möglich. Es wird nahezu unmöglich sein, zu überblicken, wer alles Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten hat.
Für uns Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität! Wie Sie sehen, gibt es derzeit von unserer Seite noch erhebliche Bedenken gegen die jetzige Einführung der ePA, ihre Praktikabilität im Praxisalltag und die Sicherheit Ihrer Daten. In diesem Zusammenhang können wir für die mit der Einführungen der ePA zusammenhängenden Risiken selbstverständlich keine Haftung übernehmen.
Sie haben die Option der ePA zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen. Das kann formlos bei Ihrer Krankenkasse geschehen. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile bei der Behandlung. Falls Sie nichts unternehmen, wird Ihre elektronische Patientenakte jedoch automatisch angelegt.
Ihr Praxisteam